Die WBG Aischgrund besteht aus 2 Vorstandsmitgliedern, 3 Aufsichtsräten und über 70 Mitgliedern.
Die Institution des Aufsichtsrates ist für unsere Genossenschaft in der -> Satzung vereinbart – parallel dazu auch gesetzlich vorgeschrieben. Der Aufsichtsrat vertritt unsere Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich.
Ferner ist es eine Aufgabe des Aufsichtsrates, den Vorstand zu beraten und zu unterstützen, aber auch zu „überwachen“, dass alles ordnungsgemäß nach den Richtlinien der Satzung abgewickelt wird.
Der in der Gründungsversammlung gewählte Vorstand hat die eigenverantwortliche Leitung der Genossenschaft durch Vertretung nach außen und Geschäftsführung nach innen.
Durch diese gesetzlich vorgegebene Struktur ist bei größtmöglicher Transparenz maximale Sicherheit bei sämtlichen Geschäftstätigkeiten unserer WBG Aischgrund gewährleistet.
Wir sind sehr froh, dass wir alle Aufsichtsrat- und Vorstandsposten durch Personen mit langjähriger, einschlägiger Erfahrung besetzen konnten. Alle gewählten Aufsichtsräte und auch die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich (nebenberuflich oder in ihrer Freizeit) für unsere WBG Aischgrund.